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Vergnügungsoffizier und Standartenträger

  • Unterstützung der Organisation der vereinsinternen Veranstaltungen
  • Träger der Vereinsstandarte

Vergnügungsstab

  • Insbesondere die Organisation der vereinsinternen Veranstaltungen
  • Organisation und Leitung bezüglich Veranstaltungsdekoration.

 Zeugmeister/in

  • Verwaltung des Sachvermögens des Vereins zur Unterstützung des Schatzmeisters,
  • Leitung des Fundus.
  • Nach Auftrag und Rücksprache mit dem Schatzmeister gegebenenfalls Beschaffung von Vereinskleidung, Uniformen, Kostümen und Zubehör, von Dekorations- und Verbrauchsartikeln.
  • Der Zeugmeister kann einen Stellvertreter und/oder Adjutanten ernennen und Vereinsmitglieder zur Erfüllung seiner Aufgaben hinzuziehen

Kommandeur/in des Ehrencorps

  • Ansprechpartner der Ehren-Corps Mitglieder und Mittler zwischen Ehrencorps und Präsidium bzw. Generalstab.
  • Geben Termine weiter und fragen die Teilnahme an diesen ab, ermitteln den Bedarf an Vereinskleidung und Uniformteilen und klären mit dem Zeugmeister, wie dieser gedeckt wird.
  • Der Ehren-Corps Kommandeure
  •  ist dafür verantwortlich, dass die Planung und Durchführung von Veranstaltungen Betreuung ehemaliger Prinzenpaare in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten abzusprechen.
  • Der Kommandeur kann Stellvertreter und/oder Adjutanten ernennen und Mitglieder des Corps zur Erfüllung ihrer Aufgaben hinzuziehen.

Kommandeur/in des Begleitcorps Marketenderinnen

  • Ansprechpartner der Corps Mitglieder und Mittler zwischen Corps und Präsidium  bzw. Generalstab.
  • Geben Termine weiter und fragen die Teilnahme an diesen ab, ermitteln den Bedarf an Vereinskleidung und Uniformteilen und klären mit dem Zeugmeister, wie dieser gedeckt wird.
  • Die Kommandeure sind dafür verantwortlich, dass die Corps zu offiziellen Terminen angemessen und einwandfrei gekleidet sind und achten auf Einhaltung der gesellschaftlichen Normen.
  • Die Kommandeure können Stellvertreter und/oder Adjutanten ernennen und Mitglieder des Corps zur Erfüllung ihrer Aufgaben hinzuziehen.