General-Zahlmeister/in
- Vertretung des Präsidenten und der Vizepräsidenten, Vertretungsgewalt gegenüber Dritten i.S.d. § 26 BGB,
- hier in der Regel auch Abschluss von Verträgen.
- Verwaltung der Kasse mit Mitgliederverwaltung, Beitragskontenführung und Mahnwesen, Verwaltung des Vereinsvermögens.
- Abrechnung der Vereins-veranstaltungen, auch mit der GEMA und Führung des diesbezüglichen Schriftverkehrs, Erstellung eines Journals, der jährlichen Kassenabschlüsse, eines Haushaltsplanes und ggf. von Verträgen.