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Kommandeur/in

  • Führung des Vereins, Geschäftsstelle, Vertretungsgewalt gegenüber Dritten im Sinne des § 26 BGB, Leitung von Mitgliederversammlungen, Präsidiums- u. Generalstabssitzungen.
  • Verbandsarbeit, Mitsprache in allen Gliederungen, Ausschüssen und im Komitee, sowie deren Koordinierung. Federführend bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
  • Betreuung ehemaliger Prinzenpaare in Zusammenarbeit mit dem Ehrencorps.