Kommandeur/in
- Führung des Vereins, Geschäftsstelle, Vertretungsgewalt gegenüber Dritten im Sinne des § 26 BGB, Leitung von Mitgliederversammlungen, Präsidiums- u. Generalstabssitzungen.
- Verbandsarbeit, Mitsprache in allen Gliederungen, Ausschüssen und im Komitee, sowie deren Koordinierung. Federführend bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
- Betreuung ehemaliger Prinzenpaare in Zusammenarbeit mit dem Ehrencorps.